Erben in Polen als Deutscher: Alles zu Erbrecht, Steuern und Fristen 2025

André Kern
Philipp Spitzenpfeil
Zuletzt geupdatet
19. Dezember 2025

Zwei Rechtssysteme, unterschiedliche Erbschaftssteuerregelungen, notarielle und gerichtliche Verfahren und am Ende hohe Gebühren beim Geldtransfer. Wer als Deutscher ein Erbe in Polen unvorbereitet antritt, verliert leicht 15–25 % des Erbes an Banken, Steuern und Fehlern auf dem Weg. Wir geben dir Klarheit über deine Rechte und zeigen, weshalb Anbieter wie Wise dir beim Geldtransfer mehrere tausende Euro einsparen können.

Überblick: Was deutsche Erben in Polen wissen müssen
  • Recht: Gilt das Erbrecht des letzten Wohnsitzes (EU-Erbrechtsverordnung).
  • Nachweis: Deutscher Erbschein reicht meist nicht (polnischer oder EU-Nachlass nötig).
  • Steuern: Keine Doppelbesteuerung, aber Anrechnung nötig. Polen besteuert Inlandsvermögen, Deutschland den weltweiten Nachlass.
  • Fristen: 6 Monate für Annahme/Ausschlagung und Steueranzeige.
  • Für Geldbeträge gilt: Beim Geldtransfer nach Deutschland lohnen sich Anbieter wie Wise und OFX (günstige Wechselkurse).

Polens Erbrecht: Wann gilt es für deutsche Erben?

Seit dem 17. August 2015 sorgt die Europäische Erbrechtsverordnung (EUErbVO) für Klarheit, die sowohl in Deutschland als auch in Polen gilt.

Demnach heißt es EU-weit grundsätzlich: Wichtig ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen.

Entscheidend ist also, wo der Verstorbene gelebt hat, nicht welche Staatsangehörigkeit er besaß. Nach dem EU-Recht ist Staatsangehörigkeit ist sozusagen nachrangig. Das lässt sich an folgenden Szenarien besser beschreiben:

Szenario 1: Deutscher lebt in Polen (polnisches Erbrecht)

Hatte der Verstorbene, obwohl deutscher Staatsbürger, seinen Lebensmittelpunkt zuletzt in Polen, dann richtet sich die Erbfolge nach polnischem Recht.  Du als deutscher Erbe musst dich folglich mit den polnischen Vorschriften zu Erbteilen, Pflichtteilen etc. befassen.

Szenario 2: Polnischer Bürger lebt in Deutschland (deutsches Erbrecht)

Umgekehrt gilt: Lebte ein polnischer Staatsbürger bis zu seinem Tod in Deutschland, greift das deutsche Erbrecht für seinen gesamten Nachlass. In diesem Fall musst du dann z.B. deutsche Fristen für Ausschlagung beachten. Zuständig ist dann das deutsche Nachlassgericht.

Gut zu wissen: Kann man das anwendbare Erbrecht wählen?

Ja. Die EU-Verordnung erlaubt es dem Erblasser, in einem Testament ausdrücklich das Erbrecht seines Heimatlandes zu wählen. Ein deutscher Erblasser in Polen kann also verfügen, dass deutsches Erbrecht gelten soll, das deutsche Nachlassgericht würde dann trotz Auslandswohnsitz zuständig.

Wichtig bleibt dabei: Die Rechtswahl muss eindeutig im Testament stehen.

Benötige ich einen deutschen oder polnischen Erbschein?

Das kommt darauf an. Der Polnische Erbschein („Stwierdzenie nabycia spadku“) hat zwei Seiten. Denn in Polen spricht man nicht vom „Erbschein“ wie in Deutschland, sondern es gibt zwei Wege, die Erbenstellung offiziell feststellen zu lassen:

  • Gerichtliches Nachlassverfahren: Die Erben können beim zuständigen polnischen Nachlassgericht (Bezirksgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen) einen Antrag auf Feststellung des Erbrechts stellen (das könnte man als polnischen Erbschein betrachten)

  • Notarielles Nachlassprotokoll: Ist die Erbfolge unstrittig (z.B. alle gesetzlichen Erben sind bekannt und einig), kann ein polnischer Notar die Erbenstellung beurkunden. Alle Erben müssen hierzu persönlich (oder vertreten durch Bevollmächtigte) beim Notar erscheinen. Das Ergebnis ist eine „Urkunde über die Bestätigung des Erbrechts“ (Akt poświadczenia dziedziczenia), die einem Gerichtsbeschluss gleichsteht.

Wenn du deutscher Erbe bist, musst du also so oder so aktiv werden, um einen solchen polnischen Erbnachweis zu erlangen. Es sei denn, es liegt bereits ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) vor.

Dieses ENZ ist ein Produkt der EU-Erbrechtsverordnung: Wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte und deutsches Recht gilt, kann das Amtsgericht in Deutschland ein Europäisches Nachlasszeugnis ausstellen, das in Polen anerkannt wird

Unser Tipp zum Europäischen Nachlasszeugnis

Wenn sich Nachlasswerte in mehreren Ländern befinden (z.B. Haus in Polen, Konto in Deutschland), lohnt es sich fast immer, ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen. ‘Falls du bereits ein deutsches ENZ hast, nimmst du immer eine zweisprachige Übersetzung mit Apostille mit, um Missverständnisse zu vermeiden (es scheint Erfahrungen zu geben, die zeigen, dass es sonst nicht anerkannt wird).

Ist ein polnischer Erbschein in Deutschland gültig? 

Ja, grundsätzlich schon. Hat ein polnisches Gericht die Erben festgestellt oder ein Notar dies beurkundet, so wird dieser Nachweis mit beglaubigter Übersetzung auch von deutschen Stellen anerkannt. Insbesondere innerhalb der EU-Verordnung gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen.

Und mit einem Europäischen Nachlasszeugnis, das in Polen ausgestellt wurde (z.B. weil der Verstorbene dort lebte), kannst du wiederum in Deutschland Nachlasswerte beziehen. Du brauchst dann keinen zusätzlichen deutschen Erbschein.

Erbschaftssteuer in Polen: Steuerpflichten für deutsche Erben

Hier müssen wir zwei Steuerhoheiten betrachten. Beide Länder erheben grundsätzlich Erbschaftsteuer, aber mit teils sehr unterschiedlichen Regeln. Schauen wir zuerst auf Polen.

Polnische Erbschaftsteuer – Wer muss zahlen?

In Polen unterliegen Erbschaften und Schenkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (podatek od spadków i darowizn). Dabei knüpft die Steuerpflicht an zwei Faktoren an: die Person des Erwerbers (Erbe) und den Ort des Vermögens.

  • In Polen belegene Vermögenswerte (z.B. Grundstücke, Bankguthaben in Polen) sind immer in Polen steuerpflichtig, unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnsitz des Erblassers/Erben.

  • Ausländisches (außerhalb Polens gelegenes) Vermögen (oder Bankkonto-Guthaben) wird nur in Polen besteuert, wenn der Erbe oder der Erblasser polnischer Staatsbürger oder in Polen ansässig ist (183-Tage-Regel).

Als deutscher Erbe trifft dich also insbesondere die polnische Steuer auf Häuser, Wohnungen, Grundstücke oder polnische Bankkonten.

So kannst du Doppelbesteuerung vermeiden: Deutsch-polnisches Nachlassabkommen

Deutschland erhebt ja ebenfalls Steuer, sofern der Erbe oder Erblasser dort steuerpflichtig ist. Tatsächlich existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Polen in Sachen Erbschaftsteuer.

Um die Belastung abzumildern, greifen beidseitig nationale Anrechnungsvorschriften:

  • Polen stellt ausländisches Vermögen von der polnischen Steuer frei, wenn es im Ausland besteuert wurde und der andere Staat vergleichbar verfährt (Gegenseitigkeit). Gibt es keine Gegenseitigkeit (wie mit Deutschland), rechnet Polen die im Ausland gezahlte Steuer auf die polnische Steuerschuld an.

  • Deutschland gewährt umgekehrt gemäß §21 ErbStG eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche, soweit sich die Besteuerungsrechte überschneiden. Was man in Polen an Erbschaftsteuer für z.B. eine Immobilie zahlt, wird von der deutschen Steuer, die auf diese Immobilie entfällt, abgezogen (bis maximal zur Höhe der deutschen Steuer). Komplett vermeiden lässt sich Doppelbesteuerung aber nicht immer; oft bleibt ein Restbetrag an einem der beiden Finanzämter hängen.

Wer muss in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?

Sobald du selbst oder der Verstorbene in Deutschland wohnst oder hier steuerlich gemeldet bist, betrifft dich die deutsche Erbschaftsteuer direkt. Deutschland richtet sich nach dem Inländerprinzip. Wenn einer von euch beiden in Deutschland ansässig ist, wird die gesamte Erbschaft hier steuerpflichtig, ganz gleich, ob sich das Vermögen in Polen, Deutschland oder anderswo befindet.

Wichtig zu wissen: Bist du deutscher Staatsbürger und lebst weniger als fünf Jahre im Ausland, bleibst du fiktiv weiter unbeschränkt steuerpflichtig. Diese Regel soll verhindern, dass jemand kurz vor dem Erbfall ins Ausland zieht, um die Steuer zu umgehen.

Für dich heißt das: Wenn du in Deutschland lebst und aus Polen erbst, musst du in der Regel deutsche Erbschaftsteuer zahlen. Selbst wenn der Verstorbene schon in Polen gelebt hat, war er dort noch keine fünf Jahre offiziell abgemeldet, kann Deutschland trotzdem zugreifen.

Polnische Erbschaftsteuer – kurz erklärt

Wie hoch die Erbschaftsteuer in Polen ausfällt, hängt direkt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Je näher die Beziehung, desto niedriger die Steuer. Polen unterscheidet drei Steuerklassen:

Zur ersten Klasse zählen Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister. Die zweite Klasse umfasst entferntere Verwandte wie Onkel, Tanten, Neffen und Nichten. In Klasse drei fallen alle übrigen Personen, etwa Lebensgefährten ohne Ehe oder Bekannte.

Seit 2007 gilt eine entscheidende Regel: Wer zur ersten Klasse gehört und den Erwerb innerhalb von sechs Monaten beim Finanzamt meldet, bleibt vollständig steuerfrei. Diese Befreiung gilt allerdings nicht für Schwiegerkinder oder Schwiegereltern.

Freibeträge und Steuersätze in Polen für Erben (Stand 2025)

Steuerklasse

Verwandtschaftsverhältnis

Freibetrag

Steuersatz bis 10.278 PLN

10.279–20.556 PLN

über 20.556 PLN

Klasse I

Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister

36.120 PLN (etwa 8.500 €)

3 %

5 %

7 %

Klasse II

Onkel, Tanten, Neffen, Nichten

27.090 PLN ( 6.300 €)

7 %

9 %

12 %

Klasse III

Nichtverwandte, Lebensgefährten, Bekannte

18.060 PLN ( 4.200 €)

12 %

16 %

20 %

Praxisbeispiel einer Erbschaftsteuer-Abrechnung

Machen wir es einmal praktisch. Stell dir vor, du erbst von deinem Vater, der bis zu seinem Tod in Polen gelebt hat. Auf dich entfällt ein Konto mit 100.000 EUR in Złoty und zusätzlich eine Wohnung in Breslau im Wert von 200.000 EUR.

So sieht die steuerliche Belastung aus:

In Polen gehörst du zur Steuerklasse I. Meldest du den Erwerb innerhalb von 6 Monaten beim polnischen Finanzamt (Formular SD-Z2), bist du vollständig steuerfrei gestellt. Keine Steuer fällt an.

In Deutschland sieht es wie folgt aus: Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Wohnsitz). ABER: Als Kind greift dein Freibetrag von 400.000 EUR. Deine Erbschaft von 300.000 EUR liegt drunter. Sprich keine deutsche Steuer. Nur Anzeige beim Finanzamt notwendig.

Kosten und wie du welche sparen kannst: Du zahlst ggf.:

  • Notar/Übersetzungen: ca. 800–1.500 EUR

  • Grundbuchumschreibung: ca. 150–250 EUR

  • Transferkosten (bei Bank): bis zu 2.000–3.000 EUR

  • Günstigere Alternative bei Transferkosten (Wise/OFX): ca. 400–800 EUR

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Gibt es einen Freibetrag für Erblasser in Deutschland bei Erbe im Ausland?

Nein, der Erblasser selbst hat keinen Freibetrag. Die Freibeträge gelten immer für dich als Erbe, abhängig davon, wie nah du dem Verstorbenen standest. Hier ein Vergleich der deutschen und polnischen Freibeträge für 2025:

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag DE

Freibetrag PL (nur bei versäumter Befreiung)

Ehepartner

500.000 EUR

36.120 PLN (ca. 7.900 EUR)

Kind

400.000 EUR

36.120 PLN

Enkel

200.000 EUR

36.120 PLN

Eltern

100.000 EUR

36.120 PLN

Geschwister

20.000 EUR

36.120 PLN (steuerfrei bei Fristmeldung)

Neffen/Nichten

20.000 EUR

27.090 PLN (ca. 5.900 EUR)

Nicht-Verwandte

20.000 EUR

18.060 PLN (ca. 3.900 EUR)

Regelung des Nachlasses: Schritt-für-Schritt Anleitung

Juristisch haben wir nun einige Antworten. Um dem Ganzen nun einen Fahrplan zu geben, haben wir versucht, eine Checkliste zu erstellen. Sprich ein Ablauf der Sofortmaßnahmen:

Sofortmaßnahmen nach dem Todesfall

Wenn der Tod in Polen eingetreten ist, muss ein Arzt den Tod feststellen. In der Regel erhältst du eine polnische Todesbescheinigung. Das muss der erste Schritt sein. Denn nur mit dieser kannst du beim zuständigen Standesamt (Urząd Stanu Cywilnego) die Sterbeurkunde beantragen. Danach folgt:

Erbschaft anzeigen: dem zuständigen polnischen Finanzamt (innerhalb von 6 Monaten bei Steuerklasse I)

Banken und Behörden informieren: mit Nachweis über deine Erbberechtigung

Erbschein beantragen: beim Amtsgericht in Polen oder Deutschland (je nach Nachlassort)

Fristen prüfen:  polnische Verjährung bei Erbschaften: meist 6 Jahre ab Todesdatum

Unser Tipp: Lass dir alle Schritte schriftlich bestätigen (beglaubigen), besonders bei Behördenkontakten.

So läuft die Nachlassermittlung in Polen 

Nachdem die unmittelbar drängenden To-dos erledigt sind, geht es an die Nachlassermittlung. Gerade wenn der Erblasser in Polen gelebt hat und du selbst nicht vor Ort bist, ist es eine Herausforderung, alle Vermögenswerte und Schulden ausfindig zu machen. Hier einige Tipps:

  • Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, NFTs oder Wallets: alle Vermögenswerte schnellstmöglich identifizieren.

  • Banken und Versicherungen: Mit Erbnachweis kannst du Banken offiziell kontaktieren; größere polnische Banken oder Lebensversicherungen lassen sich schon vorab über einen Anwalt mit Sterbeurkunde anfragen.

  • Grundbuch prüfen: Überprüfe anhand der Grundbuchnummer („księga wieczysta“) online oder über das örtliche Amt, ob Immobilien auf den Erblasser eingetragen sind; falls die Nummer fehlt, hilft ein Anwalt über Adresse und Namen.

  • Schulden prüfen: Suche nach Krediten, Darlehen und Rechnungen; in Polen gilt automatisch die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, dennoch solltest du die Höhe der Schulden kennen, um über eine Ausschlagung zu entscheiden.

  • Nachlassverzeichnis: Liste alle Vermögenswerte und Schulden für Erbaufteilung, Pflichtteil und Steuerzwecke auf; bei komplexen Fällen kann das Gericht ein offizielles Inventar durch einen Notar anordnen.

Das Erbe aus Polen nach Deutschland bringen

Jetzt kommt der Teil, der dich wirklich Geld kosten oder dir bares Geld sparen kann: der Transfer deines Erbes von Polen nach Deutschland. Viele nehmen hier einfach die Hausbank, wie die Sparkasse oder die Deutsche Bank, und zahlen dafür oft mehrere Tausend Euro zu viel.

Denn eine Bank verlangt oft Auslandsüberweisungsgebühren (20–50 € pro Transaktion sind keine Seltenheit) und rechnen zum hauseigenen Wechselkurs ab, der 2–4% unter dem echten Marktwert liegt.

Es gibt jedoch spezialisierte Anbieter für grenzüberschreitende Überweisungen, die einen günstigeren Wechselkurs anbieten:

Vergleich

Polnische Hausbank (SWIFT)

Wise 

OFX 

Transfersumme

100.000 PLN

100.000 PLN

100.000 PLN

Wechselkurs

1 PLN = 0,229 € (ca. 2-4 % unter Markt)

1 PLN = 0,236 € (Mid-Market)

1 PLN = 0,235 € (leicht unter Mid-Market)

Erwarteter Euro-Eingang

22.900 €

27.125,54 €

23.521,98 €

Gebühren

ca. 40 € SWIFT-Gebühr

0.66%

1 - 2 %

Dauer

3–5 Werktage

80%


1–2 Tage

Transparenz

Gering (versteckte Kosten im Kurs)

Hoch (echter Kurs + Gebühr offen)

Mittel (Kurs leicht schlechter, aber keine Fixkosten)

1 EUR = 4.2066 PLN

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Immobilie in Polen geerbt: Was nun?

property.jpg Ein Spezialfall, der nochmal besondere Beachtung verdient: Du hast in Polen eine Immobilie geerbt. Sei es ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück.

Dann geht es um Grundbuchumschreibung, gegebenenfalls Nutzung oder Verkauf, und rechtliche Besonderheiten für Ausländer. Hier sind die wesentlichen Schritte:

Grundbuch und Bewertung in Polen 

Der wichtigste Schritt ist die Umschreibung im Grundbuch (księga wieczysta). Im polnischen Grundbuch werden Eigentumsrechte an Grundstücken und Wohnungen registriert. Nach einem Erbfall muss dort ein Eigentümerwechsel eingetragen werden, damit du rechtlich anerkannt als Eigentümer angesehen bist.

Dafür benötigst du: Erbnachweis (polnischer Erbschein, gerichtlicher Beschluss) oder die notarielle Erbenurkunde.  Sofern du ein Europäisches Nachlasszeugnis hast (weil der Erblasser z.B. in Deutschland wohnte), wird auch dieses akzeptiert

Denke auch an die Bewertung der Immobilie

Zum einen brauchst du den Wert evtl. für die Erbschaftsteuer-Deklaration in Polen (wenn steuerpflichtig). Das polnische Finanzamt akzeptiert oft den Schätzwert oder Kaufpreis später. Zum anderen, wenn du erwägst zu verkaufen, ist es gut, den aktuellen Marktwert zu kennen. Du kannst einen lokalen Gutachter (rzeczoznawca majątkowy) beauftragen, der ein Verkehrswertgutachten erstellt.

Verkauf geerbter Immobilien

Eine wichtige Info vorab: Falls du Miterben hast, könnt ihr nur gemeinsam verkaufen, oder einer kauft zunächst die anderen per Erbauseinandersetzung heraus. Solange die Erbengemeinschaft besteht, müssen alle zustimmen und alle beim Notar den Vertrag schließen. Auch hier gibt es ein paar Punkte zu beachten:

1. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bevor eine Immobilie verkauft werden kann, verlangt der polnische Notar eine Bescheinigung vom Finanzamt, dass die Erbschaftsteuer geregelt ist (entweder bezahlt oder befreit).

2. Notarielle Beurkundung: Immobilienverkäufe in Polen müssen notariell beurkundet werden (wie in Deutschland). Suche nach einem Notar vor Ort, möglichst einen, der Erfahrung mit Ausländer-Beteiligung hat.

3. Kaufpreiszahlung und Transfer: Üblicherweise zahlt der Käufer in Polen in Złoty. Du solltest im Kaufvertrag festhalten, wie die Zahlung erfolgt. Oft über ein Notaranderkonto oder direkt auf ein Konto der Erben.

Hier kannst du geschickt planen: Beispielsweise kannst du ein **Wise-Multiwährungskonto mit PLN-Daten angeben, um den Kaufpreis direkt dorthin überweisen zu lassen. Von dort könntest du in Euro umwandeln und nach Deutschland holen, ohne dass erst eine polnische Bank involviert ist (was wieder Wechselkursverluste bedeuten könnte).

Geldtransfer von polnischen Złoty zu Euro: Wise und OFX als kostengünstige Alternative

Wie bereits im Überblick und im Transfer-Abschnitt angesprochen, sind Wechselkurse und Überweisungsgebühren ein wichtiger Faktor, damit dein geerbtes Geld verlustfrei in Deutschland ankommt. Banken werben nicht gerade damit, aber Überweisungen in fremder Währung sind oft ein Kostentreiber. Nutze  daher gezielt spezialisierte Anbieter, um das Erbe zu schützen.

1. Versteckte Gebühren lassen sich von Beginn an vermeiden

Denn Hausbanken wie die Commerzbank oder ING verlangen bei Auslandsüberweisungen oft doppelt. Eine fixe Gebühr und einen Aufschlag im Wechselkurs. Der zweite Posten fällt kaum auf, kostet dich aber oft 2–4 % des Betrags. FinTechs wie Wise zeigen alles offen: Bei einem Test kostete eine 250-Euro-Überweisung über die Sparkasse fast 20 Euro, bei Wise weniger.

2. Faire Wechselkurse kann man sich sichern

Wise und OFX nutzen den echten Marktmittelkurs. Das heißt hier gibt es keinen Wechselkursaufschlag. Das kann bei 100.000 PLN Erbschaft schnell ein Plus von mehreren tausend PLN bedeuten.

3. Ein Mulitwährungskonto kann beide Währungen halten

Vieles wissen das nicht, doch du kannst mit einem Fremdwährungskonto bei der Sparkasse oder Wise dein Geld in mehreren Währungen halten, etwa PLN erstmal aufbewahren und dann umtauschen, wenn der Kurs besser steht. Banken wechseln dagegen automatisch (hier verliert sich dann Geld).

Gehe zu WiseGehe zu OFX

Häufige Probleme und Lösungsansätze

Jetzt zeigen wir dir noch einmal kompakt, die wichtigsten Stolpersteine, die sich mit guter Planung vermeiden lassen. Denke auch daran, dass rechtliche Beratung bei komplexen Fällen manchmal unausweichlich ist.

Erbausschlagung bei Überschuldung

Manchmal stellt sich erst im Laufe der Nachlassabwicklung heraus, dass der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat. In so einem Fall will natürlich kein Erbe freiwillig haften. Die Erbausschlagung ist das Instrument der Wahl: Man verzichtet damit vollständig auf das Erbe (und sämtliche Nachlassgegenstände), ist aber auch frei von Nachlassschulden.

Immer die Fristen beachten

In Polen beträgt deine Ausschlagungsfrist 6 Monate ab dem Moment, in dem du erfährst, dass du Erbe bist (meist ab der Todesnachricht). Diese Frist gilt auch, wenn du als Deutscher erbst. Äußerst du dich innerhalb der Frist nicht, gilt das Erbe in Polen automatisch als „angenommen mit Inventarvorbehalt“. Das bedeutet, du haftest nur mit dem Wert des Nachlasses, nicht mit deinem Privatvermögen.

Es gibt auch sogenannte Verjährungsfristen 

Neben den bereits genannten Fristen (6 Monate Ausschlagung, 6 Monate Steuerbefreiungsmeldung, 3 Monate Anzeige an deutsches Finanzamt) gibt es ein paar weitere Fristen und Verjährungen, die im Eifer des Gefechts untergehen könnten:

  • Pflichtteil: Anspruch innerhalb von 5 Jahren geltend machen (in Deutschland 3 Jahre).

  • Erbschaftsteuer: Finanzamt kann 5 Jahre lang prüfen; Unterlagen entsprechend lange aufbewahren.

  • Grundbuch: Keine feste Frist, aber besser innerhalb eines Jahres umschreiben lassen.

  • Nachlassforderungen: Ansprüche meist nach 6 Jahren verjährt.

Kosten und Gebühren im Überblick

Zum Abschluss eine Liste der typischen Kosten, die auf dich zukommen können, damit du finanziell planen kannst und weißt, wo du womöglich sparen kannst:

Kostenposten

Betrag (ca.)

Polnisches Nachlassgericht

100 PLN (22 €)

Notarieller Erbschein (optional)

bis 1.100 PLN (240 €)

Übersetzungen (DE nach PL)

30–50 € pro Seite

Anwalt Erstberatung

200–300 €

Anwalt weitere Tätigkeit

n. Vereinb. (oft Stundenhonorar)

Deutscher Erbschein (falls nötig)

z.B. 2.000 € bei 500.000 € Nachlasswert

Europäisches Nachlasszeugnis

ca. 1,5-fache Erbscheingebühr (in PL geringer)

Polnische Erbschaftsteuer

abhängig vom Erbe

Deutsche Erbschaftsteuer

abhängig vom Erbe

Wise/OFX-Überweisung

0,5 % des Betrags

Bank-SWIFT (falls genutzt)

20–50 € + Kursabschlag

Grundbuchumschreibung PL

ca. 150 PLN (30 €)

Makler beim Immobilienverkauf

2–3 % vom Verkaufspreis

Reise-/Aufenthaltskosten

500–2.000 €

Sonstiges (Kurier, Telefon etc.)

100–300 €

Man erkennt: Die Direktkosten in Polen (Gericht, Notar) sind relativ gering. Hauptkosten entstehen eher durch externe Dienstleister (Anwalt, Übersetzer, Makler) und Transaktionsverluste, wenn man sie denn zulässt.

Mit kluger Wahl kann man aber auch einiges sparen. Wise statt Bank nutzen, selbst übersetzen wo zulässig (z.B. grobe Übersetzungen für interne Zwecke) und nur Schlüsseldokumente amtlich übersetzen lassen.

Fazit: Erfolgreich erben in Polen als Deutscher

EU-weit harmonisierte Regelungen vereinfachen vieles.

Im Normalfall gilt ein Recht (Polen oder Deutschland) für deinen gesamten Nachlass. Nutze diese Klarheit und prüfe vorhandene Testamente auf eine mögliche Rechtswahl. Im Zweifel kann man mit einem Testament noch selbst gestalten, bevor es zum Erbfall kommt.

Formalitäten wie der Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis sind die ersten Ansätze, beschaffe dir die nötigen Dokumente frühzeitig, um handlungsfähig zu bleiben. Zögere nicht, auch mal einen polnischen Notar aufzusuchen.

Und denke daran: Bei der Überweisung von Bargeld von Polen nach Deutschland lohnen sich grenzüberschreitende Spezialanbieter wie Wise, die ein Multiwährungskonto anbieten. So lässt sich auch Geld sparen!

FAQ

Welches Erbrecht gilt für Deutsche in Polen?

Grundsätzlich gilt das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, also meist deutsches Erbrecht. Du kannst aber per Testament bestimmen, dass dein Heimatstaat (Deutschland) maßgeblich bleibt (§21 EU-ErbVO).

Wie wird das Erbe in Polen aufgeteilt?

Das polnische Erbrecht sieht eine gesetzliche Erbfolge vor: Ehepartner und Kinder erben zu gleichen Teilen, aber mindestens ¼ geht immer an den überlebenden Ehepartner. Gibt es kein Testament, tritt diese Regelung automatisch in Kraft.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Polen?

Die Erbschaftsteuer in Polen hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab, zwischen 3 % und 20 %. Enge Verwandte (Ehepartner, Kinder) sind komplett steuerfrei, wenn sie das Erbe fristgerecht melden (innerhalb von 6 Monaten).

Ist ein polnischer Erbschein in Deutschland gültig?

Ja, sofern es sich um den europäischen Erbschein (EUE) handelt. Nationale polnische Erbscheine werden in Deutschland nicht automatisch anerkannt, du brauchst dafür eine Apostille oder musst einen deutschen Erbschein beantragen.