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Erben in der Schweiz als Deutscher: Leitfaden für deutsche Staatsangehörige 2025

André Kern
Philipp Spitzenpfeil
Zuletzt geupdatet
1. August 2025

Es geht nicht nur um ein Testament, sondern um zwei Rechtssysteme, doppelte Steuerpflicht und Gebühren beim Geldtransfer.

Je nach Kanton kannst du als Nicht-Verwandter bis zu 50 % Erbschaftssteuer zahlen. Und wenn du 50.000 CHF einfach über eine Schweizer Bank nach Deutschland überweist, verlierst du oft 1.000 CHF nur durch schlechte Wechselkurse. Das lässt sich verhindern.

Dieser Guide zeigt dir, wie du rechtlich korrekt erbst – und dabei Tausende Franken sparen kannst.

💡 Was deutsche Erben in der Schweiz wissen müssen
  • Schweizer Erbrecht gilt automatisch, wenn der Verstorbene dort lebte – außer es wurde deutsches Recht im Testament gewählt
  • Erbschaftssteuer variiert je nach Kanton: In Schwyz 0 %, in Genf bis zu 54 % – besonders bei entfernten Verwandten oder Freunden
  • Doppelbesteuerung wird vermieden, aber: Deutschland rechnet Schweizer Steuer nur an
  • 3 Monate Zeit zur Erbausschlagung in der Schweiz. In Deutschland sind es nur 6 Wochen
  • Banken verlangen oft 1,5–2 % versteckt im Wechselkurs – mit Wise spart man oft einige tausend Euro (je nach Erbmasse)
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Schweizer Erbrecht: Wann gilt es für deutsche Erben?

Grundsätzlich gilt: Entscheidend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz, kommt nach Schweizer Recht dessen Nachlassrecht zur Anwendung – selbst wenn die Erben Deutsche sind. Umgekehrt würde bei einem Erblasser mit letztem Wohnsitz in Deutschland in der Regel deutsches Erbrecht greifen.

Aufgepasst – es gibt die Rechtswahl nach Staatsangehörigkeit: Ein deutscher Erblasser kann im Testament bestimmen, dass deutsches Recht gelten soll, selbst wenn er in der Schweiz gelebt hat. Ebenso könnte ein Schweizer, der in Deutschland lebt, per Testament Schweizer Recht wählen.

Merke dir also: Schweizer Erbrecht gilt immer dann, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat, es sei denn, es wurde wirksam etwas anderes bestimmt.

Erbschaftssteuer Schweiz: Steuerpflichten für deutsche Erben

In der Schweiz selbst gibt es keine bundesweite Erbschaftssteuer. Stattdessen erheben die Kantone eine Erbschaftssteuer – oder auch nicht, denn einige Kantone (z.B. Schwyz oder Obwalden) verzichten komplett darauf.

Die meisten Kantone haben folgende Faustregel: Ehegatten und direkte Nachkommen (Kinder, oft auch Enkel) zahlen keine Erbschaftssteuer. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto eher fällt eine Steuer an – und desto höher kann sie ausfallen. Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Verstirbt ein Angehöriger in Zürich und du bist sein Kind: In Zürich sind Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Es fällt also keine Schweizer Steuer für dich an.

  • Verstirbt eine Tante (Wohnsitz: Genf) und du erbst als Nicht-Verwandter eine Summe X: In Genf zahlen sonstige Erben bis zu 26% Steuer. Du müsstest in diesem Fall – je nach Nachlasshöhe – einen erheblichen Teil an den Kanton Genf abführen.

Denke daran: Jeder Kanton ist hier individuell. Eine klare Regel gibt es nicht. Du musst also genau prüfen, was der letzte Wohnort war und zu welchem Kanton er in der Schweiz gehört.

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland

Damit du nicht zweimal zur Kasse gebeten wirst, haben die Schweiz und Deutschland bereits 1978 ein spezielles Erbschaftsteuer-DBA geschlossen. Die Grundprinzipien dieses Abkommens sind:

  • Wohnsitzprinzip: Besteuert wird grundsätzlich im Land, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Also: Hat der Verstorbene in der Schweiz gewohnt, besteuert die Schweiz. Lebte er in Deutschland, ist Deutschland dran.

  • Belegenheitsprinzip bei Immobilien: Häuser und Wohnungen werden immer dort besteuert, wo sie liegen – ganz egal, wo der Erblasser wohnte. Ein Haus in Zürich? Dann greift die Schweiz. Eine Wohnung in München? Dann greift Deutschland.

  • Keine doppelte Steuerzahlung: Wenn ausnahmsweise doch beide Länder Steuern erheben dürften, wird angerechnet: Deutschland rechnet die Schweizer Steuer an, du zahlst also nur die Differenz, nicht doppelt.

  • Besonderheiten für Deutschland: Wenn du in Deutschland wohnst und aus der Schweiz erbst, will Deutschland trotzdem besteuern – darf es auch. Aber auch hier wird die Schweizer Steuer angerechnet.

  • Wichtig: Wenn der Verstorbene erst kurz vor dem Tod in die Schweiz gezogen ist (z. B. um Steuern zu sparen), kann Deutschland bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug noch mitverdienen, das nennt man die sogenannte Wegzüglerregel.

Berechnung der Schweizer Erbschaftssteuer

Die Berechnung der Steuer hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:

  • Verwandtschaftsverhältnis (Ehegatte, Kind, Neffe, Freund…)

  • Höhe des Erbes

  • Kanton des Erblassers

Je nachdem, in welchem Kanton der Erblasser verstorben ist, kann sich die steuerliche Betrachtung ändern. Stell dir vor du erbst 100.000 CHF von deinem Onkel. In Graubünden zählt ein Neffe zu den „sonstigen Erben“. Die Rechnung sieht so aus:

  1. Freibetrag: 7.000 CHF steuerfrei. Bleiben 93.000 CHF zu versteuern.

  2. Steuersatz: 15 % für übrige Erben.

  3. Steuerbetrag: 93.000 CHF × 15 % = 13.950 CHF.

Das ist der Betrag, den du dem Kanton Graubünden zahlen müsstest. Wie bereits erwähnt, haben andere Kantone wie Zürich oder Schwyz ganz andere Sätze.

Erbschaftssteuersätze der Kantone auf Erbschaften im Überblick 

Kanton

Ehegatten & eingetragene Partner

Nachkommen (Kinder, Enkel)

Eltern

Geschwister

Lebenspartner

sonstige Erben

Aargau

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

6 – 23%

4 – 9%

12 – 32%

Appenzell Ausserrhoden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

22%

12%

bis zu 32%

Appenzell Innerrhoden

steuerfrei

1%

4%

6%

20%

bis zu 20%

Basel Land

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

15%

15%

30%

Basel Stadt

steuerfrei

steuerfrei

5 – 11%

7,50 – 16,50%

7,50 – 16,50%

22,50 – 49,50%

Bern

steuerfrei

steuerfrei

6 – 15%

6 – 15%

6 – 15%

bis zu 40%

Freiburg

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

5,25%

8,25%

bis zu 22%

Genf

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

6 – 11%

20 – 26%

bis zu 26%

Glarus

steuerfrei

steuerfrei

2,63 – 6,56%

4,2 – 10,50%

4,2 – 10,50%

bis zu 26,25%

Graubünden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

5%

steuerfrei

15%

Jura

steuerfrei

steuerfrei

7%

14%

14%

bis zu 35%

Luzern

steuerfrei

0 – 2%

6 – 12%

6 – 12%

steuerfrei

bis zu 40%

Neuenburg

steuerfrei

3%

3%

15%

20%

bis zu 45%

Nidwalden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

5%

steuerfrei

bis zu 15%

Obwalden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

St. Gallen

steuerfrei

steuerfrei

10%

20%

30%

bis zu 30%

Schaffhausen

steuerfrei

steuerfrei

2 – 8%

4 – 16%

10 – 40%

bis zu 40

Solothurn

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

4 – 10%

12 – 30%

12 – 30%

Schwyz

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

Thurgau

steuerfrei

steuerfrei

2 – 7%

4,10 – 14%

8,20 – 28%

bis zu 28%

Tessin

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

5,95 – 15,50%

17,85 – 41%

bis zu 41%

Uri

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

8%

steuerfrei

bis zu 24%

Waadt

steuerfrei

0,01 – 3,50 %

2,64 – 7,50%

5,28 – 12,50%

15,84 – 25%

bis zu 25%

Wallis

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

10%

25%

bis zu 25%

Zug

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

4 – 8%

steuerfrei

bis zu 20%

Zürich

steuerfrei

steuerfrei

2- 6%

6-18%

12 – 36%

bis zu 36%

Quelle: Credit Suisse, Stand: 01. Jänner 2022

Gibt es einen Freibetrag für Erblasser in Deutschland bei Erbe im Ausland?

Viele Kantone gewähren Freibeträge, die vom Nachlasswert pro Erbe abgezogen werden, bevor der Steuersatz angewandt wird. Für Ehegatten und Kinder ist der Freibetrag praktisch „unendlich“ (d.h. Steuerfreiheit). Für andere stehen z.B. Geschwistern ein paar zehntausend Franken zu, in manchen Kantonen auch den Eltern. In etlichen Kantonen gibt es für Nicht-Verwandte keinen Freibetrag – dort wird also ab dem ersten Franken versteuert. Hier eine Übersicht:

Freibeträge auf Erbschaften in der Schweiz

Kanton

Ehegatten & eingetragene Partner

Nachkommen (Kinder, Enkel)

Eltern

Geschwister

Lebenspartner

sonstige Erben

Aargau

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Appenzell Ausserrhoden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

5.000

10.000

5.000

Appenzell Innerrhoden

steuerfrei

300.000

20.000

5.000

5.000

5.000

Basel-Land

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

30.000

30.000

10.000

Basel-Stadt

steuerfrei

steuerfrei

2.000

2.000

2.000

2.000

Bern

steuerfrei

steuerfrei

12.000

12.000

12.000

12.000

Freiburg

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

5.000

5.000

5.000

Genf

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Glarus

steuerfrei

steuerfrei

50.000

10.000

10.000

10.000

Graubünden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

7.000

steuerfrei

7.000

Jura

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

0

Luzern

steuerfrei

0

0

0

steuerfrei

0

Neuenburg

steuerfrei

50.000

50.000

0

0

0

Nidwalden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

20.000

steuerfrei

20.000

Obwalden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

St. Gallen

steuerfrei

steuerfrei

25.000

10.000

10.000

10.000

Schaffhausen

steuerfrei

steuerfrei

30.000

10.000

10.000

10.000

Solothurn

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Schwyz

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

Thurgau

steuerfrei

steuerfrei

20.000

0

0

steuerfrei

Tessin

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Uri

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

15.000

steuerfrei

0

Waadt

steuerfrei

0

0

0

0

15.000

Wallis

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Zug

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

0

steuerfrei

0

Zürich

steuerfrei

steuerfrei

20.000

15.000

50.000

0

Quelle: Credit Suisse, Stand: 01. Jänner 2022

Regelung des Nachlasses: Schritt-für-Schritt Anleitung

In den nachstehenden Abschnitten wollen wir auf die praktischen Schritte eingehen.  Von den ersten Sofortmaßnahmen über wichtige Dokumente bis hin zur finalen Übertragung der Vermögenswerte nach Deutschland.

Sofortmaßnahmen nach dem Todesfall

Einige Dinge müssen so schnell wie möglich erledigt werden, trotz des emotionalen Moments. Hier kleine Checkliste der Sofortmaßnahmen:

  1. Tod bestätigen lassen: Im Sterbefall in der Schweiz muss ein Arzt den Tod feststellen. Anschließend stellt das Zivilstandsamt (vergleichbar mit dem Standesamt) eine Todesurkunde aus. Dieses Dokument brauchst du später.

  2. Behörden informieren: Wenn du nicht vor Ort bist, erkundige dich, ob eventuell schon ein Vormundschafts- bzw. Nachlassgericht oder die Gemeinde informiert wurde. In der Schweiz ist es üblich, dass die Gemeinde des letzten Wohnorts rasch vom Todesfall erfährt und erste Sicherungsmaßnahmen ergreift (z.B. Siegelung der Wohnung/Erbmasse)

  3. Testament sichern: Falls ein Testament oder Erbvertrag existiert, muss dieses schnellstmöglich dem zuständigen Schweizer Nachlassgericht bzw. der Behörde übergeben werden. In der Schweiz wird das oft bei der kantonalen Behörde (z.B. Bezirksgericht) „eröffnet“, d.h. offiziell bekannt gemacht.

  4. Dringende finanzielle Angelegenheiten: Informiere Banken und Versicherungen über den Todesfall, damit Konten vorerst eingefroren werden und kein Geld abfließt. Besonders wenn auch Erben im Ausland (z.B. Deutschland) beteiligt sind, blocken Banken oft automatisch die Guthaben bis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Welche Dokumente sind nötig?

Um an dein Erbe zu gelangen und alles Rechtliche abzuwickeln, brauchst du verschiedene Dokumente. Hier eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen, die du im Laufe des Nachlassverfahrens in der Schweiz und ggf. in Deutschland benötigen wirst:

  • Sterbeurkunde

  • Familienbuch/Personenstandsausweis

  • Testament oder Erbvertrag

  • Erbschein / Erbbescheinigung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

  • Ausweis/Pass

  • Bankunterlagen, Versicherungspolicen, Verträge:

Gibt es einen Willensvollstrecker (Testamentsvollstrecker) laut Testament? Dann wirst du eine Willensvollstreckerzeugnis benötigen, um im Ausland handlungsfähig zu sein. Oder wurde vom Gericht in CH ein Nachlassverwalter eingesetzt? Halte alle diesbezüglichen Beschlüsse bereit.

Erbe aus der Schweiz nach Deutschland bringen

Angenommen, du hast die Nachlassabwicklung in der Schweiz gemeistert: Du bist als Erbe anerkannt, alle Dokumente liegen vor und vielleicht wurde ein Schweizer Bankkonto des Verstorbenen auf dich übertragen. Wie bekommst du nun das geerbte Vermögen von der Schweiz nach Deutschland?

Es gibt im Wesentlichen zwei Szenarien:

  • Geldtransfer (Bankkonto zu Bankkonto): Das klassische Beispiel: Dein Erblasser hatte ein Konto bei einer Schweizer Bank (z.B. UBS, Credit Suisse) und du möchtest das Guthaben auf dein deutsches Bankkonto überweisen.

  • Sachwerte transferieren: Vielleicht hast du auch Sachwerte geerbt (z.B. ein Auto, Schmuck, Kunst) und möchtest diese nach Deutschland bringen. Hier spielen Zoll und Einfuhr eine Rolle.

Bei Geldüberweisungen lässt sich in den meisten Fällen sparen 

Bei einer normalen Banküberweisung von der Schweiz nach Deutschland fallen oft erhebliche Gebühren an, gerade bei größeren Summen. Schweizer Banken berechnen typischerweise eine Auslandsüberweisungsgebühr und vor allem einen Aufschlag auf den Wechselkurs.

Dieser Aufschlag kann bei einer Summe bis 100.000 CHF etwa 1,7% betragen (UBS Beispiel). 1,7% von 50.000 CHF sind 850 CHF – so viel könnte dir verloren gehen, nur weil die Bank einen schlechteren Kurs stellt.

Klassische Banküberweisungen sind oft teurer

Moderne Online-Anbieter wie Wise oder Revolut bieten hier eine Alternative. Sie transferieren dein Geld im Prinzip zum Mittelmarktkurs (einem Kurs ohne Bankmarge) und erheben eine kleine Gebühr Schauen wir uns einen Vergleich an, was passiert, wenn du 5.000 CHF oder 50.000 CHF von der Schweiz nach Deutschland überweisen möchtest:


Platz 1: Wise

Platz 2: Revolut

Platz 3: UBS

5.000 CHF senden

5.343,46 €

5.252,78 €

ca. 5.150,50 €

50.000 CHF senden

53.477,74 €

52.455,74 €

ca. 51.500,50 €

Gebühren bei 5.000 CHF

12,68 CHF

87,50 CHF

5 CHF + Fremdkosten + Bankenkus = ca. 200 CHF

Wechselkurs (CHF → EUR)

1,0714 €

1,06927 €

Bankenkurs (nicht einsehbar) 


WiseRevolut

Stand: 07.2025

Man sieht deutlich: Bei großen Beträgen machen die prozentualen Unterschiede richtig was aus. Neben den Gebühren spielt auch der Wechselkurszeitpunkt eine Rolle. Der Schweizer Franken und der Euro bewegen sich ja am Devisenmarkt. Wise und Revolut bieten den aktuellen Kurs am Markt, Banken wie UBS jedoch einen veränderten Bankenkurs, der häufig zu höheren Kosten führt.

1 CHF = 1.05899 EUR

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Tipps und Hinweise bei Erbfällen im Ausland

Wir wollen dir noch ein paar wertvolle Tipps mitgeben, die speziell bei Erbfällen mit Auslandsbezug (wie hier Schweiz–Deutschland) wichtig sind. Diese Punkte werden oft übersehen, können den gesamten Prozess jedoch deutlich leichter machen:

  • Behördengänge in der Schweiz: Die Schweizer Bürokratie gilt als effizient, aber auch gründlich. Rechne damit, dass du bestimmte Dinge persönlich oder schriftlich bei Behörden erledigen musst.

Tipp: Halte Kontakt mit der zuständigen Stelle (oft genannt: „Erbschaftsamt“ oder „Amtsnotariat“ je nach Kanton).

  • Vollmachten und Vertretung: Du kannst einem vertrauenswürdigen Menschen (Anwalt, Notar oder Verwandter/Freund) eine Vollmacht erteilen, damit er/sie z.B. Behördengänge erledigt oder Bankgeschäfte im Rahmen der Nachlassabwicklung tätigt. Eine solche Vollmacht sollte schriftlich und beglaubigt sein, idealerweise in der Form, die in beiden Ländern akzeptiert wird.

  • Wechselkurse und Transfergebühren im Blick behalten: Wie oben schon ausführlich besprochen, kann beim Transfer von Geldern richtig Geld verloren gehen, wenn man es „falsch“ anstellt. Deshalb hier die erneute Erinnerung: Vergleiche die Wechselkurse und Gebühren verschiedener Wege, bevor du große Summen überweist. Ein kurzer Check auf den Webseiten von Wise oder Revolut zeigt dir sofort transparent, was übrig bleibt, wenn du CHF in EUR wechselst.

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Häufige Probleme und Lösungsansätze

Selbst mit dem besten Leitfaden können in einem internationalen Erbfall immer wieder Probleme auftauchen. Hier besprechen wir einige typische Stolpersteine und wie du damit umgehen kannst.

Erbausschlagung bei Überschuldung

Eine der wichtigsten Entscheidungen als Erbe ist: Will ich das Erbe überhaupt antreten? Denn wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögen hat, kannst du theoretisch draufzahlen. Du hast jedoch in Deutschland wie auch in der Schweiz das Recht zur Ausschlagung.

In der Schweiz gilt: Du hast 3 Monate Zeit ab Kenntnis des Todes, um die Erbschaft auszuschlagench.ch. Tust du das, wirst du behandelt, als wärest du nie Erbe geworden – die Erbschaft fällt dann an die nächsten Berechtigten (oder letztlich an den Staat, falls alle ausschlagen).

Wichtig: Die Ausschlagung musst du schriftlich und eingeschrieben gegenüber der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen erklären. Falls du unsicher bist, nutze das öffentliche Inventar (siehe oben), um einen offiziellen Kassensturz zu bekommen. Beachte aber: Die Frist fürs Inventar (1 Monat) ist kürzer als die Ausschlagungsfrist.

Verjährungsfristen beachten

In Erbfällen gibt es diverse Fristen, die schnell untergehen. Neben den genannten Ausschlagungsfristen hier ein paar, die du im Auge behalten solltest:

  • Pflichtteilsansprüche: Wenn du glaubst, dass dir ein Pflichtteil zusteht (weil du enterbt wurdest oder weniger als dein Pflichtteil bekommen hast), dann musst du diesen meist innerhalb von 1–2 Jahren geltend machen. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis, in der Schweiz 1 Jahr ab Kenntnis des Testaments bzw. 10 Jahre nach Tod als absolute Frist.

  • Steuerliche Festsetzungsfristen: Das Finanzamt kann Erbschaftsteuer nicht unbegrenzt festsetzen. In Deutschland beträgt die Festsetzungsfrist regelmäßig 4 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Meldest du die Erbschaft ordnungsgemäß innerhalb von 3 Monaten, startet diese Frist. Meldest du gar nichts, beginnt die Frist unter Umständen erst viel später.

  • Erbansprüche von unbekannten Verwandten: In seltenen Fällen tauchen Jahre später weitere Erben auf (der unbekannte Sohn des Verstorbenen z.B.). In der Schweiz können solche Personen bis 10 Jahre nach dem Todesfall ihre Erbenstellung geltend machen, in Deutschland gibt es ähnlich lange Verjährungen für erbrechtliche Ansprüche.

  • Grundbuch/Eigentumsumschreibung: Nicht direkt Verjährung, aber lass z.B. bei geerbten Immobilien nicht ewig liegen, die Umschreibung im Grundbuch vorzunehmen. Sonst zahlst du womöglich weiterhin Steuern im Namen des Verstorbenen.

Kosten und Gebühren im Überblick

Rechne mit ein paar hundert Franken für grundlegende Verfahren. In Deutschland kostet ein Erbschein ebenfalls Gebühren je nach Nachlasswert (z.B. bei 100.000 € ca. 546 € Gerichtsgebühr). Es kommt natürlich darauf an, wie komplex der Fall wird und um welchen Wert es sich handelt.

Falls Dokumente beglaubigt oder Beurkundungen nötig sind (z.B. eidesstattliche Versicherung für deutschen Erbschein, notarielle Ausschlagungserklärung etc.), kommen Notargebühren hinzu

Kostenpunkt

Typische Kosten

Gerichtsgebühren

DE: ca. 1.092 €

CH: 200–5.000 CHF

Notar- und Beglaubigungskosten

100–400 €

Übersetzungskosten

ab 200 €

Anwaltskosten

200–400 €/Stunde

CH: 200–400 CHF/Stunde

Steuern (Erbschaftsteuer)

0–X €

Kontoauflösung & Geldtransfer

ca. 12 CHF bei 5.000 CHF über Wise (ansonsten mehr) 

Nachlassverwertung

bis 5 % vom Verkaufswert

Reisekosten

200–1.000 €+

Versicherung & Zwischenkosten

einige 100 € bis 1.000 €+

Am Ende sollte natürlich das Erbe selbst die Kosten übersteigen, sonst lohnt sich der

ganze Aufwand kaum.

👉 Weil’s wichtig ist – denke an den Kostenfaktor Wechselkurs:

Im Vergleich zu den oft unvermeidlichen Behördenkosten kann der Verzicht auf Bankgebühren einer der größten Einsparposten sein. Wenn du z.B. 10.000 € Anwalts- und Gerichtskosten hast, aber durch klugen Transfer 1.000 € Bankgebühren sparst (bei sehr großem Nachlass möglich), dann merkst du, wie relevant dieses Thema am Ende sein kann.

 

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Fazit: Erfolgreich erben in der Schweiz als Deutscher

Das Thema ist keine leichte Kost – aber wir hoffen, du fühlst dich jetzt deutlich sicherer im Umgang mit einem Erbfall zwischen Deutschland und der Schweiz.

Am Ende stehst du vor der Aufgabe zwei Rechtssysteme unter einen Hut zu bringen. Das beginnt beim Erbrecht (welches Recht gilt?) und setzt sich bei der Erbschaftssteuer fort. Zum Glück verhindert das Doppelbesteuerungsabkommen, dass du doppelt zahlst, aber du musst wissen, welches Land welche Ansprüche hat. Informiere die Behörden beider Länder frühzeitig, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ein Aha-Moment in unserem Leitfaden war sicherlich das Thema Geldtransfer. Hier liegt enormes Sparpotenzial: Nutze moderne Dienste wie Wise, um Wechselkursverluste und Gebühren zu minimieren.

Mit dem Wissen aus diesem Leitfaden bist du jedenfalls bestens gerüstet, um erfolgreich in der Schweiz zu erben als Deutscher. Erfolgreich heißt: rechtlich sauber, steuerlich optimiert und persönlich im Reinen.

FAQ

Welches Erbrecht gilt für Deutsche, die in der Schweiz leben?

Wer als Deutscher in der Schweiz lebt, unterliegt im Todesfall grundsätzlich dem Schweizer Erbrecht – der letzte Wohnsitz ist entscheidend. Allerdings kann im Testament deutsches Recht gewählt werden. Ohne solche Rechtswahl gilt automatisch das Wohnsitzprinzip. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

Ist eine Erbschaft in der Schweiz steuerpflichtig?

In der Schweiz kann je nach Kanton eine Erbschaftsteuer anfallen – meist nur für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte. Ehepartner und Kinder sind fast überall steuerfrei. Wird aus dem Ausland geerbt, fällt in der Schweiz in der Regel keine Steuer an. Geerbtes Vermögen muss aber bei der Vermögens- und Einkommensteuer angegeben werden.

Wie funktioniert Erben in der Schweiz?

Nach dem Todesfall wird festgestellt, wer erbt – durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Danach beantragst du eine Erbbescheinigung, mit der du auf Konten zugreifen oder Immobilien umschreiben kannst. Die Erbschaft kann innerhalb von 3 Monaten ausgeschlagen werden. Jeder Kanton hat eigene Abläufe, aber insgesamt ist das Verfahren geordnet und oft ohne Notar möglich.

Wo muss ich eine Erbschaft aus dem Ausland versteuern?

In der Regel im Land, in dem der Erblasser zuletzt wohnte. Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, damit keine doppelte Erbschaftsteuer entsteht. Dein Wohnsitz bestimmt, welches Finanzamt zuständig ist – das Besteuerungsrecht liegt aber meist beim sogenannten „Erbland“. Wichtig: Immer beide Steuerbehörden informieren, damit korrekt angerechnet wird.