Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen: Alles, was du wissen solltest 2024

Wenn du eine Überweisung an ein Konto im Ausland getätigt hast, hast du bestimmt schon einmal den Hinweis gesehen: „AWV-Meldepflicht beachten“. Doch was bedeutet das überhaupt?

In diesem Artikel erfährst du, was die Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen ist, wozu sie dient, wann du sie tätigen musst und wie das geht. Wir zeigen außerdem, was passiert, wenn du der Meldepflicht nicht nachkommst.

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AWV-Meldepflicht bei der Bundesbank

AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht ist in dieser Verordnung geregelt, um den Kapitalfluss aus dem Ausland und ins Ausland für statistische Zwecke, genauer gesagt die Außenwirtschaftsstatistik, zu erfassen.

Welche Auslandstransaktionen sind meldepflichtig?

Meldepflichtig ist eine Überweisung immer dann, wenn sie ins Ausland geht oder aus dem Ausland kommt und der Betrag 12.500 EUR übersteigt. Das gilt auch für Überweisungen, die in Fremdwährung abgewickelt werden. Ebenso für Bargeld.

Überweist du mehrere Beiträge, die alle jeweils unter den 12.500 EUR liegen, dann besteht keine Meldepflicht. Im Nachhinein kann die Bundesbank aber eine Meldung verlangen, sollte sie die Überweisungen zusammen veranlagen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt auch Ausnahmen von der Meldepflicht. Und zwar immer dann, wenn es sich um einen Kontoübertrag handelt, du also nur Geld von deinem eigenen Konto im Inland auf dein Auslandskonto überweist, oder umgekehrt, entfällt die Meldepflicht.

Auch die Zahlung für eine Wareneinfuhr oder -ausfuhr sowie Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von unter 12 Monaten sind nicht meldepflichtig.

Was ist das Überweisungslimit?

Das Überweisungslimit für die AWV-Meldepflicht liegt bei 12.500 EUR. Überweist du weniger als das, muss keine Meldung erfolgen.

Überweist du jedoch innerhalb eines kurzen Abstands mehrere Male Geld an das gleiche Konto / die gleiche Person (oder empfängst von ihr), dann kann die Bundesbank diese Zahlungen summieren und bei dir eine Meldung dafür anfordern.

Wie tätigt man die Meldung für die Auslandstransaktion?

Deiner Meldepflicht für die Auslandstransaktionen kannst du auf drei unterschiedlichen Wegen nachkommen. Folgendermaßen kannst du die sogenannte Z4-Meldung abgeben:

  • Per Telefon: Unter der 0800 1234 111 erreichst du die Meldehotline der Bundesbank. Diese Nummer ist nur für Privatpersonen. Hier rufst du einfach an und machst eine formlose Meldung. Erreichbar ist die Nummer nur aus Deutschland aus dem Festnetz, besetzt ist sie Montag - Freitag von 9 bis 15 Uhr.

  • Online: Die Meldung kann auch online über das AMS-Portal (Allgemeines Meldeportal Statistik) abgegeben werden. Dafür benötigt man seine Meldenummer und die Meldung ist komplexer als über das Telefon.

Bei der Meldung werden die folgenden Punkte abgefragt:

  • Betrag der Zahlung
  • Datum der Zahlung
  • Verrechnungen oder Einbringungen
  • Kennzahl nach Leistungsverzeichnis
  • Belegart des Geschäfts
  • Zweck der Zahlung

Keine Sorge! Wenn du etwas nicht weißt, dann wird dir am Telefon oder im Onlineformular auch geholfen.

Welche Variante sollte ich nutzen?

Die einfachste Option für Privatleute ist definitiv die telefonische Meldung, sofern du Zugang zu einem Festnetztelefon hast. Hier gibst du nur die benötigen Informationen durch und dann war es das.

Hast du allerdings regelmäßig Transfers, die diese Grenze überschreiten, wirst du dich im AMS-Portal registrieren und deine Meldungen darüber ausführen müssen.

Sind mit der Meldung Kosten verbunden?

Nein, die Meldung ist komplett kostenlos. Die Telefonnummer ist eine 0800-Nummer, was bedeutet, dass alle Kosten für den Anruf übernommen werden. Die Registrierung im AMS-System ist ebenfalls kostenfrei.

Warum ist es wichtig, Auslandstransaktionen zu melden?

Durch die gemeldeten Daten erhalten die Bundesbank und andere staatliche Stellen wichtige Informationen über den Geldverkehr mit dem Ausland. Daraus lassen sich Statistiken erstellen, um der Finanzkriminalität und Geldwäsche entgegenzuwirken.

Was passiert, wenn ich meiner Meldepflicht nicht nachkomme?

Spätestens bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats muss die Meldung über die meldepflichtige Transaktion erfolgen. Kommst du dem nicht nach, kann dies zu einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR führen.

Fazit

Die AWV-Meldepflicht betrifft Transaktionen aus dem Ausland oder ins Ausland, die den Betrag von 12.500 EUR übersteigen. Davon ausgenommen sind Überträge zwischen eigenen Konten oder Kreditrückzahlungen von Krediten mit unter 12 Monaten Länge.

Die Meldung kann aus dem deutschen Festnetz per Telefonnummer erfolgen oder über das Allgemeine Meldeportal Statistik. Dort gibst du im Prinzip das Datum der Zahlung, den Betrag und den Zweck an.

Deiner Meldepflicht musst du immer bis zum 7. Tag im darauffolgenden Monat tägigen, ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR verhängt werden.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss die AWV-Meldung erfolgen?

Die AWV-Meldung muss immer bis zum 7. Kalendertag des darauffolgenden Monats erfolgen. Versäumst du dies, kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR folgen.

Kostet das Nachkommen der AWV-Meldepflicht etwas?

Nein, die Meldung gemäß der AWV ist völlig kostenlos. Entweder kannst du sie per Telefon tätigen oder über das Onlineportal des AMS.

Wie kann ich der AWV-Meldepflicht nachkommen?

Die Meldung kannst du entweder montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr aus dem deutschen Festnetz unter der 0800 1234 111 durchführen oder über das Allgemeine Meldeportal Statistik.